
ANLAGENMECHANIKER
30. August 2016
Muster – Wartungsvertrag
26. September 2016C-Monteur
ist der Arbeitnehmer mit erfolgreich abgschlossener Berufsausbildung (Gesellenprüfung)
B-Monteur
ist der Arbeitnehmer, der aufgrund seiner zusätzlich erworbenen fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Lage ist, kleinere Anlagen und Arbeiten (Einfamilienhäuser etc.) selbstständig in angemessener Zeit auszuführen und aufzumessen.
A-Monteur
ist der Arbeitnehmer, der die fachlichen Voraussetzungen des B-Monteurs erfüllt und einschlägige Anlagen einwandfrei ausführen kann. Er muss außerdem in der Lage sein, ihm zugeteilete Arbeitnehmer effizient einzusetzen, Arbeitsvorbereitung und Materialdisposition abzuwickeln.
Obermonteur
ist, wem aufgrund seiner besonderen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen die Ausführung und organisatorische Leitung von Baustelle übertragen wurde, wobei ihm mehrere Arbeitnehmer nachgeordnet sind.
Kundendienstmonteur
ist, wer die fachlichen Voraussetzungen des A-Monteurs erfüllt, und darüber hinaus aufgrund seiner zusätlichen Fähigkeiten in der Lage ist, alle betriebsüblichen Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an haustechnischen Anlagen vorzunehmen.